Es gibt keine Pflicht, sich in seiner Freizeit mit Dienstplanänderungen vertraut zu machen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in seinem Urteil vom 27.09.2022, Az: 1 Sa 39 öD/22. Aufgrund moderner Arbeitsmethodik wie Homeoffice oder mobiles Arbeiten wird es immer schwerer die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit zu bezeichnen. Dennoch steht jedem Arbeitnehmer seine Freizeit zu und in dieser ist er … Read More