Hier ist zu unterscheiden, ob die private Nutzung des Postfachs untersagt oder erlaubt ist. Ist die private Nutzung untersagt und somit rein dienstlich, darf der Arbeitgeber die E-Mails einsehen. Sollte sich dabei trotz des Verbotes eine Mail als Privat herausstellen, darf der Arbeitgeber diese nicht einsehen. Indikatoren für eine private Mail können beispielsweise der Betreff oder der Absender und Empfänger … Read More