Außerordentliche Kündigung – Anhörung arbeitsunfähiger Arbeitnehmer

Das Bundesarbeitsgericht entschied in dem Urteil vom 11. Juni 2020, Az: 2 AZR 442/19, dass Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht während seiner Arbeitsunfähigkeit befragen müssen, wenn dies der Genesung entgegenstehen könnte. Grundsätzlich gilt eine Zwei-Wochen-Frist für die Kündigungserklärung. Diese zählt gemäß § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB ab dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung. Gibt es allerdings nur Anhaltspunkte für einen Verstoß … Read More