Der Urlaub verjährt nur nach Warnhinweis des Arbeitgebers

Der Mindesturlaub verjährt nur dann innerhalb von drei Jahren, wenn der Arbeitgeber seine Warn-und Mitwirkungspflichten erfüllt hat. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 20.12.2022, AZ 9 AZR 266/20 entschieden. Die gesetzlichen Vorschriften über die Verjährung von Ansprüchen sehen im Regelfall eine Verjährungsfrist von drei Jahren vor. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch … Read More