Wer muss Überstunden beweisen?

Die Beweislast für geleistete Überstunden liegt beim Arbeitnehmer. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht mit dem Urteil vom 04. Mai 2022, Az. 5 AZR 359/21.

Sie haben offene Überstunden? Ihr Chef weigert sich, diese anzuerkennen und auszubezahlen? Wer muss die Beweislast für die Stunden tragen?

Gemäß dem BAG muss der Arbeitnehmer die Überstunden umfangreich beweisen. Dazu zählen ebenso durchgearbeitete Pausen.

Aber Vorsicht: selbst wenn ein Arbeitszeitenerfassungssystem vorliegt, kann dies unter Umständen nicht genügend sein, um die Überstunden ausreichend darzulegen. Das Erfassungssystem sei gemäß BAG im Interesse des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 14.Mai 2019) zum reinen Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers ausgelegt. Es habe keinen Einfluss auf die Darlegungs- und Beweislast. Dies wird durch die Annahme des BAG bekräftigt, dass die EU für Lohnfragen nicht zuständig sei.

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