Beleidigungen sind im Arbeitsleben keine Seltenheit. Allerdings rechtfertigt eine einmalige Beleidigung grundsätzlich keine fristlose Kündigung. Dies entschied das Thüringer Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 29. Juni 2022, Az: 4 Sa 212/21. Zum einen müssten Beleidigungen erst einmal bewiesen werden können. Dies kann beispielsweise durch Zeugen geschehen. Zum anderen sollte vor der ordentlichen sowie der außerordentlichen Kündigung erst eine Abmahnung erfolgen. Erfolgt … Read More
